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Primacom Outperformer


07.03.2001
SES Research

Der Bundesgerichtshof hat zugunsten von Primacom (WKN 625910) entschieden, dass diese ohne Zustimmung von Wohnungsbaugesellschaften ihre Teilnehmerentgelte erhöhen darf, berichten die Analysten von SES Research.

Demnach dürfen letztere keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen und den Kabelfirmen würden so Spielräume bei der Preisfestsetzung eingeräumt. Hintergrund sei eine Klage der Wohnungsbaugesellschaft Grundstücks- und Gebäudeversicherungsgesellschaft mbH, Chemnitz gewesen. In den vorigen Instanzen hätten diese Recht bekommen. Der BGH habe argumentiert, dass auch ein vertraglich eingeräumtes Veto-Recht gegen Wettbewerbsgesetze verstoße.

Die Analysten von SES Research würden daher ihr Rating unverändert auf Outperformer.


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